secure - tech

for personal equipment and facilities

                                                                   AGB

 

A) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma secure-tech

1.0 Allgemeines

1.1 Mündliche Nebenabreden bedürfen ebenso wie nachträgliche Vertragsänderungen der von beiden Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Bestimmung.

1.2 Bedingungen des Bestellers/ Lieferanten/ Arbeitnehmerverleihers kommen, soweit sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und den sonst getroffenen Vereinbarungen widersprechen, keine Geltung zu.

1.3 Von uns beigestellte technische Unterlagen bleiben stets unser geistiges Eigentum.

1.4 Abschluss, Zuleitungs- und sonstige Baukosten oder –Zuschüsse, die vom Besteller an Dritte wie Energieversorgungsunternehmen und dgl. zu bezahlen sind, sind nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Besteller und uns.

2.0 Kostenvoranschläge und Angebote

2.1 Kostenvoranschläge, Angebote und Bestellungen  werden nur schriftlich erteilt und verstehen sich automatisch, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, immer unter Zugrundelegung unserer AGB.

2.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich und werden gemäß der Gebührenordnung in Rechnung gestellt, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.

2.3 Angebote beinhalten nicht den Aufwand für Stemm- und Verputzarbeiten, Schuttabfuhr sowie sonstige, im Angebot nicht ausdrücklich angeführte Leistungen, insbesondere nicht die Entsorgung alter Anlagenteilen sowie sonstigen Sondermüll.

3.0 Auftragsbestätigungen

3.1 secure-tech ist berechtigt, eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang entweder ausdrücklich durch Auftragsbestätigung oder konkludent durch Arbeitsbeginn anzunehmen.

4.0 Leistungsausführung

4.1 Zur Ausführung des Auftrages sind wir erst verpflichtet, wenn alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind, sowie weiters der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt und die baulichen, technischen und rechtlichen Vorraussetzungen zur Ausführung geschaffen sind.

4.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder Energieversorgungsunternehmungen, sowie vorgeschriebene Meldungen bei den Behörden hat der Besteller auf eigene Kosten zu veranlassen.

4.3 Vom Besteller sind uns für die Zeit der Leistungsführung bis zur Übergabe kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

4.4 Ebenso hat der Besteller Energie für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebs kostenlos beizustellen.

4.5 Die Vornahme von dem Besteller zumutbaren Änderungen, in technischen Belangen im Zuge der Leistungsausführung, bleibt uns vorbehalten.

4.6 Der Versand von Waren, Gütern und dgl. erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

5.0 Leistungsfristen und –Termine

5.1 Wird die Leistungsausführung ohne Verschulden der Lieferfirma verzögert, schiebt dies vereinbarte Leistungsfristen entsprechend hinaus; auflaufende Mehrkosten gehen zulasten des Bestellers.

5.2 Nur im Falle eines von uns verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten; anderweitige Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

6.0 Übernahme

6.1 Die Firma secure-tech hat den Besteller vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen.

6.2 Bleibt der Besteller der Übergabe fern, gilt die Übernahme als an dem vorgesehenen Übergabetermin erfolgt.

6.3 Eine Inbetriebnahme durch den Besteller gilt als Übernahme.

7.0 Preise

7.1 Preise für Waren verstehen sich unverpackt und verladen ab unserer Betriebsstätte und/ oder des inländischen Unterlieferanten. Zahlungsziel für Warenlieferungen  ist 30 Tage netto, für Dienstleistungen 8 Tage netto nach Rechnungseingang beim Kunden.  Rechnungen von Lieferanten werden grundsätzlich nach 30 Tagen zur Zahlung fällig.  Auch bei Nichtabnahme von Dienstleistungen oder Waren besteht die gesamte Zahlungspflicht des erteilten Auftrags weiter. 

7.2 Der Arbeitsaufwand wird nach unseren derzeit gültigen Montagesätzen verrechnet, ebenso Reisekosten, Zulagen, Auslösungen und dgl.; für Materialverschnitt wird ein Zuschlag gemäß den Normen berechnet.

7.3 Bei Aufmaßverrechnung erfolgt die Prüfung des Aufmaßes in Gegenwart des Bestellers; bleibt dieser trotz erfolgter Einladung der Aufmaßprüfung fern, gelten die von uns verrechneten Aufmaße als richtig ermittelt.

7.4 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Besteller gewünscht, werden die durch die notwendigen Überstunden und beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten berechnet.

7.5 Die Preise verstehen sich als Fixpreise bei fristgerechter Erfüllung. Wenn es durch Umstände, die in der Sphäre des Bestellers gelegen sind, zu Terminverschiebungen kommt, sind Preisveränderungen aufgrund gestiegener Material-, Arbeits- und sonstiger Kosten zulässig, die von uns spätestens bei der nächstfolgenden Abrechnung bekannt gegeben werden.

8.0 Beigestellte Waren

8.1 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Besteller beigestellt, sind wir berechtigt, dem Besteller 10% von seinem Einkaufspreis dieser oder gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.

8.2 Vom Besteller beigestellte Geräte oder sonstige Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung. 

9.0 Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle gelieferten und montierten Anlagen, Waren, Geräte und dgl. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.  

10.0 Zahlungen

10.1 Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausführung Anzahlungen bis zu einem Drittel des Gesamtpreises zu verlangen.

10.2 Nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung hat der Besteller über unsere Aufforderungen entsprechende Teilzahlungen zu leisten.

10.3 Werden uns nach Vertragsabschluß ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder dessen wirtschaftliche Lage bekannt, sind wir berechtigt, auch vor Leistungsausführung vom Besteller Sicherstellung für die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.

10.4 Der Kunde gibt die Zustimmung, dass secure-tech die Daten des Rechtsgeschäftes an die Warenkreditevidenz weitergeben darf.

11.0 Zahlungsverzug

11.1 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich über dem Diskontsatz zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

11.2 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, den gesamten Preis und sämtliche weitere Forderungen des Bestellers - auch aus anderen Forderungen – sofort fällig zu stellen.

11.3 Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, Waren, Geräte und dgl. zurückzunehmen, ohne dass dies einen Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

11.4 Alle zum Zweck der entsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug, insbesondere auch Mahn- Inkasso-, und Gerichtsspesen  eines von uns beigezogenen Anwaltes sind zu ersetzen.

12.0 Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)

12.1 Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass in folgenden Fällen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche (ausgenommen bei grobem Verschulden unsererseits)  ausgeschlossen sind:

12.2 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten sind Schäden an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler möglich.

12.3 Bei zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schäden möglich.

12.4 Ist der Verlauf von im Mauerwerk verlegten Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon etc.)  nicht erkennbar, ist deren Beschädigung durch Stemmarbeiten nicht auszuschließen.

12.5 Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

12.6 Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden, ist nur mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.

12.7 Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung von Geräten und Anlagen -  insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebenen Überprüfungen – und auf Grund sonst gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders von diesem erwartet werden kann.

13.0 Haftung für Schäden

13.1 secure-tech haftet – ungeachtet allfälliger, sich nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ergebenen Haftungen – nur für verschuldete Schäden an den dem Besteller gehörigen Gegenständen, die secure-tech  sich im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.

13.2 Alle sonstigen Ansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder  Vorsatz unsererseits vorliegt. 

14.0 Haftung bei Arbeitnehmerverleih

14.1 Bei Arbeitnehmerverleih können wir nur für die Auswahl einstehen, dass unsere Mitarbeiter für den vorgesehenen Einsatz  grundsätzlich geeignet sind und ihre Leistungen entsprechend den gestellten Anforderungen erbringen  können. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Reklamationen über die Eignung eines Mitarbeiters sind am Tage der Feststellung, spätestens binnen einer Woche nach der Entstehung des die Reklamation begründeten Umstandes bei uns geltend zu machen. Verspätete Reklamationen geben dem Kunden keinerlei Ansprüche. Bei rechtzeitiger begründeter Reklamation stellen wir unserem Kunden einen anderen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung, sofern vorhanden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

14.2 Wir haften nicht für Schäden , die unsere Mitarbeiter an Gegenständen verursachen , an oder mit denen sie arbeiten, ebenso wenig für sonstige fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung durch unsere Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch unsere Mitarbeiter  während Ihrer Tätigkeit für den Kunden zu Schaden kommen, hat der Kunde uns von einer Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.   

15.0 Produkthaftung

15.1 Wir haften nach dem Produkthaftungsgesetz

15.2 Die erbrachte Leistung ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die von diesem Grund von  Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen und sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung der Geräte und Anlagen – insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen – und auf Grund gegebener Hinweise einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Verwenders erwartet werden kann.

16.0 Erfüllungsort

16.1 Erfüllungsort  für beide Teile ist Sitz der secure-tech  . Gerichtsstand  für beide Teile ist Köthen. 

Stand 1/2008/ Änderungen jederzeit ohne Ankündigung möglich.

 

 

B) Haftungsausschluss 

1

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2

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3

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